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Aktuelles aus dem Öffentlichen Dienst

Besoldung, Beihilfe, Tarif und Versorgung ändern sich laufend. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen kurz erklärt, mit Quelle und Datum. Jede Meldung prüfen wir vor der Veröffentlichung an der offiziellen Stelle.

Stand: 17. September 2026

Was sich zuletzt geändert hat

Die Übersicht ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie wissen möchten, was eine Änderung für Ihre Verträge bedeutet, sprechen Sie uns gern an.

Beihilfe · Nordrhein-Westfalen

Beihilfe in NRW: Verbesserungen bei Reha und Hilfsmitteln

Seit 1. Januar 2026. Mit der 18. Änderungsverordnung wurde die Beihilfenverordnung NRW an mehreren Stellen entschärft. Für Rehabilitationsmaßnahmen entfällt die amtsärztliche Untersuchung. Bewilligte Maßnahmen müssen nicht mehr innerhalb von sechs, sondern innerhalb von zwölf Monaten angetreten werden. Für Beförderungskosten gibt es einen einheitlichen Zuschuss von 200 Euro. Bei Hörgeräten ist für eine Folgebeschaffung nach fünf Jahren keine ärztliche Verordnung mehr nötig, die Feststellung durch den Hörgeräteakustiker genügt. Die Heilmittel in Anlage 5 wurden vollständig überarbeitet. Die aktuelle Fassung der Verordnung gilt seit dem 4. August 2026.

Was das für Sie bedeutet: Ihre private Krankenversicherung sollte zur Beihilfe passen. Ändert sich die Beihilfe, kann in Ihrem Tarif eine Lücke entstehen oder ein Baustein überflüssig werden. Ein kurzer Blick in den Vertrag lohnt sich.

Quelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW · Verordnungstext bei RECHT.NRW.DE

Besoldung · Nordrhein-Westfalen

Mehr Geld für Beamte in NRW: 3,36 Prozent seit April

Seit 1. April 2026, ausgezahlt mit den Juli-Bezügen. Das Land überträgt das Tarifergebnis auf Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Versorgungsempfänger. Die Grundgehälter stiegen zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent, Familienzuschläge und weitere Bestandteile um 2,8 Prozent. Anwärterbezüge stiegen um 60 Euro. Die nächsten Schritte stehen bereits fest: zum 1. März 2027 noch einmal 2,0 Prozent (Anwärter plus 60 Euro) und zum 1. Januar 2028 weitere 1,0 Prozent (Anwärter plus 30 Euro).

Was das für Sie bedeutet: Ihre Absicherung wächst nicht automatisch mit. Steigt die Besoldung, steigt auch der Betrag, den Sie im Ernstfall ersetzen müssten. Prüfen Sie deshalb, ob die Höhe Ihrer Dienstunfähigkeitsabsicherung noch zu Ihrem heutigen Einkommen passt.

Quelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW

Tarif · TV-L und TVöD

Tarifbeschäftigte: 5,8 Prozent mehr bei den Ländern

Abschluss vom 14. Februar 2026. Für die Beschäftigten der Länder steigen die Entgelte in drei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent: 2,8 Prozent seit dem 1. April 2026 (mindestens 100 Euro), 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Laufzeit beträgt 27 Monate bis zum 31. Januar 2028. Auszubildende und andere Nachwuchskräfte bekommen insgesamt 150 Euro mehr, ebenfalls in drei Schritten. Bei Bund und Kommunen war die zweite Stufe des Abschlusses von 2025 fällig: Die Entgelte stiegen dort zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent, der Vertrag läuft bis zum 31. März 2027.

Was das für Sie bedeutet: Als Tarifbeschäftigte haben Sie keine Beihilfe und keine Pension. Umso wichtiger sind eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und die Zusatzversorgung. Auch hier gilt: Die Absicherung sollte zum aktuellen Gehalt passen.

Quelle: ver.di zum Abschluss der Länder · Bundesinnenministerium zum TVöD

Bundeswehr

Neuer Wehrdienst: seit Januar gelten neue Regeln

In Kraft seit 1. Januar 2026. Der neue Wehrdienst ist freiwillig. Alle 18-Jährigen bekommen einen Fragebogen, für junge Männer ist das Ausfüllen verpflichtend. Für Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, ist die Musterung wieder Pflicht. Wer dient, kann sich für sechs bis elf Monate verpflichten oder ab zwölf Monaten als Soldat auf Zeit. Die Bezahlung liegt bei mindestens 2.600 Euro brutto im Monat, als Soldat auf Zeit ab zwölf Monaten bei 2.700 Euro brutto.

Was das für Sie bedeutet: Während der Dienstzeit gilt die truppenärztliche Versorgung, danach nicht mehr. Wer einsteigt, sollte früh an eine Anwartschaft für die spätere Krankenversicherung denken und bestehende Verträge auf Einschränkungen bei Auslandseinsätzen prüfen.

Quelle: Bundesministerium der Verteidigung

Hinweis: Alle Angaben haben wir am 17. September 2026 an den genannten Quellen geprüft und stark vereinfacht. Maßgeblich sind immer die Gesetzes- und Verordnungstexte sowie die Auskunft Ihrer Beihilfestelle oder Ihres Dienstherrn. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
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