Beihilfe, nicht Heilfürsorge
Zollbeamtinnen und -beamte erhalten Beihilfe (nicht die Heilfürsorge wie Polizei oder Berufsfeuerwehr). Entscheidend ist deshalb die passende beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Vom Innendienst bis zum Zollvollzugsdienst: Als Zollbeamtin oder Zollbeamter sind Sie Bundesbeamter mit besonderen Ansprüchen und mit besonderen Risiken, wenn Sie im Einsatz sind.
Der Zoll ist eine Bundesbehörde und damit klar Öffentlicher Dienst. Als Zollbeamtin oder -beamter erhalten Sie Beihilfe und Beamtenversorgung, anders als Polizei oder Berufsfeuerwehr, die meist Heilfürsorge bekommen. Im Zollvollzugsdienst kommen zudem echte Einsatzrisiken hinzu.
Wir stimmen Ihre Absicherung genau auf Ihren Beihilfeanspruch und Ihren Dienst ab, im Innendienst wie im Vollzug.
Zollbeamtinnen und -beamte erhalten Beihilfe (nicht die Heilfürsorge wie Polizei oder Berufsfeuerwehr). Entscheidend ist deshalb die passende beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Kontrollen, Fahndung und der Umgang mit der Dienstwaffe bringen besondere Risiken mit sich. Eine passende Dienstunfähigkeits- und Unfallabsicherung gehört deshalb dazu.
Ob Schlüsselverlust, Schäden an der Ausrüstung oder Vorwürfe nach einer Zwangsmaßnahme: Diensthaftpflicht und Straf-/Dienstrechtsschutz halten Ihnen den Rücken frei.
Unverbindlich, verständlich und passend zu Ihrem Dienst beim Zoll.
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